Rechtsanwaltskammer
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Die Entscheidung der Woche

von Denise Zangenfeind |

Mit Urteil vom 28.06.2022 entschied das BSG über die Rentenversicherungspflicht von Gesellschafter-Geschäftsführern einer Rechtsanwalts-GmbH.

Das Gericht führte hierzu aus, sich die Frage, ob die Geschäftsführer-Tätigkeit als abhängige Beschäftigung zu qualifizieren ist, auch bei einer Rechtsanwalts-GmbH nach den allgemein entwickelten Grundsätzen richtet. Die freiberufliche Tätigkeit und die Existenz der BRAO vermag hieran nichts zu ändern; diese überlagern das Sozialversicherungsrecht gerade nicht.

Im Ergebnis kommt es auch hier auf die sich aus dem jeweiligen Gesellschaftsvertrag ergebende Rechtsmacht an, nicht genehme Weisungen oder Beschlüsse verhindern oder beeinflussen zu können.

Die Ausführungen gelten gleichzeitig für die ab dem 01.08.2022 geltende Rechtslage zur Berufsausübungsgesellschaft.

BSG B 12 R 4/20 R
Artikel: dz

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