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Die Entscheidung der Woche

von Denise Zangenfeind |

Mit Beschluss vom 08.08.2022 entschied das OLG München über die Auswirkungen einer Erbteilsabtretung auf das Grundbuch.

Das Gericht kam zu dem Ergebnis, dass keine Grundbucheintragung für den Fall vorgenommen werden soll, dass eine Verfügungsbeschränkung bezüglich einer Erbteilsabtretung vorliegt.

Erbteilsabtretungen, die zu einer Übertragung auf eine Person führen, bewirken die Auflösung einer Erbengemeinschaft auch dann, wenn sie unter der auflösenden Bedingung stehen, dass ein Veräußerer wegen Zahlungsverzugs des Erwerbers zurücktritt. Verfügungsbeschränkungen dieser Art sind nicht grundbuchfähig. Hieran ändert sich auch nichts, wenn der Erwerber bereits Miterbe ist und durch die Übertragung die Erbschaft insgesamt erhält; die einzelnen Erbteile existieren auch dann nicht weiter.

OLG München 34 Wx 154/22
Artikel: dz

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