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Die Entscheidung der Woche

von Denise Zangenfeind | #eBay #Gebot #Sofortkauf #Gebrauchtwagen #Frankfurt #Versteigerung

Mit Hinweisbeschluss vom 14.05.2020 kündigte das OLG Frankfurt an, gegen einen Gebrauchtwagenkauf für einen Euro auf der Versteigerungsplatform eBay zu urteilen.

Der Beklagte hatte einen Gebrauchtwagen im Wert von 12.000€ versehentlich zu einem Sofortkauf-Preis von 1,00€ eingestellt.

Der Kläger, welcher einen Euro bot und den Zuschlag erhielt, klagte sodann auf Schadensersatz, als der Beklagte sich der Vertragsabwicklung verweigerte.

Laut OLG sei aber nie ein wirksamer Kaufvertrag zustande gekommen. Die Auslegung der Willenserklärung des Verkäufers nach einem objektiven Empfängerhorizont sei eindeutig dahingehend auszulegen, dass dieser eine Versteigerung und eben keinen Sofortkauf gewollt hatte. Er müsse sich daher nicht an seinem Angebot festhalten lassen.

Der Kläger nahm anschließend seine Berufung zurück. Die Entscheidung des LG ist damit rechtskräftig (LG Frankfurt 2-20 O 77/18).

OLG Frankfurt 6 U 155/19
Artikel: dz

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