Die Entscheidung der Woche
von Daniele Pugliese |
Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 12.11.2024 (9 AZR 71/24) entschieden, dass der Ausschluss von Arbeitnehmern in der Passivphase der Altersteilzeit von der Inflationsausgleichsprämie tariflich unzulässig ist. Da die Prämie dem Ausgleich gestiegener Verbraucherpreise dient und keine Arbeitsleistung voraussetzt, fehlt ein sachlicher Grund für die Ungleichbehandlung. Der pauschale Leistungsausschluss verstößt gegen das Diskriminierungsverbot des § 4 TzBfG und ist gemäß § 134 BGB nichtig. Tarifliche Regelungen müssen auch im Rahmen der Tarifautonomie mit dem höherrangigen Recht vereinbar bleiben.
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Fundstelle: NJW Heft 24 2025, 1764; BAG Urteil vom 12.11.2024 – 9 AZR 71/24