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Die Entscheidung der Woche

von Denise Zangenfeind | #Amazon #Garantie #Verkäufer #Anspruch #Kaufpreis #Marketplace #AGB #Kaufvertrag #eBay #Paypal

Mit Urteil vom 01.04.2020 entschied der BGH über den Erfüllungsanspruch im Falle eines erfolgreichen Amazon A-bis-Z-Garantieantrags.

In den betroffenen Fällen wird ein Kaufvertrag über die Platform 'Amazon Marketplace' direkt zwischen Käufer und Verkäufer geschlossen, wobei beide die AGB von Amazon zum Teil der Vertragsgrundlage machen.

Der Kaufpreisanspruch erlischt, sobald Amazon die Gutschrift des Kaufpreises auf dem Amazon-Konto des Verkäufers veranlasst. Fraglich, und in der Literatur heftig umstritten, ist indes das Schicksal der Kaufpreisforderung, wenn der Käufer einen erfolgreichen Garantieantrag stellt.

Der BGH geht nun in Anlehnung an seine ständige Ebay-Rechtsprechung und an seine Entscheidung zum Käuferschutzverfahren bei Paypal (NJW 2018, 537) davon aus, dass eine stillschweigende Vereinbarung dahingehend vorliegt, dass der Kaufpreisanspruch wiederauflebt. Der Erklärungsgehalt der entsprechenden Willenserklärungen ließe sich aus §§133,157 BGB i.V.m. den AGB von Amazon finden.

Mit der heftigen Kritik in der Literatur bzgl. der vorangegangenen Entscheidungen wird sich nicht auseinandergesetzt und lückenlos an die bisherige Rechtsprechung angeknüpft.

BGH VIII ZR 18/19
Artikel: dz

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