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Die Entscheidung der Woche

von Denise Zangenfeind | #Dr.Keil #Erbrecht #Arbeitsrecht #Anfechtung #Erbe #Erblasser #Nachlass #Wert #Behörde

Mit Urteil vom 27.01.2020 entschied das OLG Düsseldorf über das Anfechtungsrecht eines Erben wegen vermeintlicher Überschuldung des Nachlasses.

Das Gericht entschied, dass ein Erbe, der sich vertiefte Gedanken über die Zusammensetzung des Nachlasses nicht gemacht hat, seine Ausschlagung wegen vermeintlicher Überschuldung des Nachlasses auch dann anfechten kann, wenn sein Entschluss zur Ausschlagung auf einer behördlichen Empfehung beruhte.

Anfechtungsgrund ist, wenn sich die Werthaltigkeit des Nachlasses nachträglich rausstellt, noch immer der Eigenschaftsirrtum.

Im vorliegenden Fall sprach die Gemeinde die entsprechende Empfehlung im Zusammenhang mit einem Absehen von einer Kostenersatzforderung für die im Wege der Ersatzvornahme veranlasste Betsattung der Erblasserin wegen unbilliger Härte aus.

OLG Düsseldorf 1-3 Wx 167/19
Artikel: dz

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