Die Entscheidung der Woche

von Denise Zangenfeind | #Dr.Keil #Erbrecht #Arbeitsrecht #Zeugnis #Kündigung #Tabelle

ENTSCHEIDUNG DER WOCHE

 

Mit Urteil vom 27.04.2021 entschied das BAG über die Zulässigkeit einer Leistungs- und Verhaltensbeurteilung in Tabellenform.

 

Das Gericht kam zu dem Ergebnis, dass der Arbeitgeber seine Pflicht aus §109 GewO zur Erstellung eines Zeugnisses regelmäßig nicht dadurch erfüllt, dass er Leistung und Verhalten des Arbeitnehmers in einer an ein Schulzeugnis angelehnten tabellarischen Darstellungsform beurteilt. Nur ein Fließtext könne die erforderlichen individuellen Hervorhebungen und Differenzierungen in der Beurteilung zutreffend wiedergeben.

 

Bei einer Tabellenform hingegen würden eine Vielzahl einzelner Bewertungskriterien als gleichrangig nebeneinander dargestellt, wohingegen ein Fließtext es erlauben würde, eine Gewichtung der Leistungen und Eigenschaften vorzunehmen.

 

Ein Zeugnis in Tabellenform lehnt das Gericht insgesamt wegen einer geringeren Aussagekraft ab.

 

BAG 9 AZR 262/20

Artikel: dz  

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