Entscheidung der Woche
von Daniele Pugliese |
Das Bundesverfassungsgericht hat am 14.01.2025 entschieden, dass Veranstalter gewinnorientierter Großveranstaltungen wie Hochrisikospiele im Fußball an den Kosten für Polizeieinsätze beteiligt werden können. Damit wird die Regelung im Bremischen Gebühren- und Beitragsgesetz (§ 4 Abs. 4 BremGebBeitrG) als verfassungsgemäß bestätigt.
Wesentlich dabei ist die individuelle Zurechenbarkeit der Gebühren, die als Gegenleistung für den zusätzlichen Polizeiaufwand bei solchen Veranstaltungen erhoben werden. Das Gericht betont, dass Sicherheitsvorsorge nicht zwingend steuerfinanziert sein muss und dass es um eine faire Verteilung der Kosten zwischen Allgemeinheit und wirtschaftlich Begünstigten geht.
Dieses Urteil schafft Klarheit und stärkt das Prinzip der Lastengerechtigkeit bei aufwendigen Polizeieinsätzen.
Urteil: -1BvR548/22-
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